Behandlungsablauf

1. Ärztlicher Verordnungsschein 


Vorraussetzung für den Behandlungsstart ist ein ärztlicher Verordnungsschein mit Namen des:der Patient:in inkl. Sozialversicherungsnummer, bestehender Diagnose sowie Anzahl der ergotherapeutischen Einheiten und bei Bedarf der Zusatz: Hausbesuch erbeten

2. Ergotherapeutische Ersterhebung inkl. Zielsetzung 

Die ergotherapeutische Ersterhebung findet in einem persönlichem Gespräch statt, wo neben der Erhebung von Alltagsproblemen auch spezifische Testungen durchgeführt werden können. 
Diese 60 Minuten Einheit ist selbst zu bezahlen und kann nicht für eine Teilkostenrückerstattung eingereicht werden.  

3. Durchführung der Therapieserie


Nach der Ersterhebung (bei SVS Patient:innen nach Bewilligung der Therapieserie) startet die individuelle Behandlung. 

4. Ende der Therapieserie und Evaluierung 


In der letzten Therapieeinheit findet eine Endevaluierung der erhobenen Alltagsprobleme statt. 


5. Einreichung und Teilkostenrückerstattung


Nach der Therapieserie können Sie alle beglichenen Rechnungen zusammen mit dem ergotherapeutischem Behandlungsplan für eine Teilkostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. 


6. Evtl. Folgetherapieserie bei Bedarf


Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, eine Folgebehandlung zu beantragen. 


Für nähere Fragen zum Behandlungsablauf melden Sie sich gerne telefonisch